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BVerwG, 12.06.1956 - III B 130.55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.10.1955 - III C 133.54
Auszug aus BVerwG, 12.06.1956 - III B 130.55
Ob darüber hinaus die Klage etwa deshalb unzulässig war, weil ihr nunmehriges Angriffsobjekt, der zurückverweisende Beschwerdebeschluß vom 5. April 1955 kein "Verwaltungsakt", nämlich keine abschließende Regelung des Falles war (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1955 - III C 133.54 -), kann hier auf sich beruhen. - BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1956 - III B 130.55
Das Rechtsmittel des Klägers stellt gleichzeitig eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision und eine Revision mit dem den Umständen nach hinreichend erkennbaren Ziel (BVerwGE 1, 222) dar, daß unter Aufhebung des angefochtenen Urteils entweder nach dem Klagbegehren oder auf Zurückverweisung an die Vorinstanz erkannt werde.